Förderprinzipien

Was wird gefördert?

Ziel der Stiftung ist die Förderung von Projekten, die in Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbestätte Kloster Lorsch stehen, einschließlich zur Geschichte und dem Raum des Klosters bzw. der Reichsabtei Lorsch gehörender kulturhistorischer Stätten. Dazu zählen auch Aktivitäten, die die europäische Bedeutung dieser Welterbestätte und ihrer kulturellen Aspekte unterstreichen, denkmalpflegerische Aufgaben unterstützen oder wissenschaftliche Forschungen bezüglich des ehemaligen Klosters Lorsch ermöglichen. Das sind insbesondere Projekte der Museumspädagogik und der Öffentlichkeitsarbeit, die das Weltkulturdenkmal Kloster Lorsch in seiner historischen und kulturellen Dimension einer breiten Öffentlichkeit näher bringen, sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Organisation der Welterbestätte.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderwürdig sind qualitativ herausragende, professionelle und etablierte Projektträger, die den Zusammenhang mit den oben genannten Aspekten nachweisen können.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Vor der Antragstellung ist ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch mit dem Vorstand obligatorisch. Der Antrag wird dann beim Vorstand der Stiftung eingereicht. Unabdingbar ist dabei die Vorlage einer detaillierten Konzeption über die inhaltlichen, strukturellen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des Gesamtprojekts. Die Konzeption soll einen Finanzierungsplan max. für ein Jahr enthalten.

In welcher Höhe wird gefördert?

Im Rahmen der von der Stiftung jährlich zur Verfügung stehenden Mittel werden die Zuwendungen – teil- oder vollfinanziert –  als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Der Förderzeitraum erstreckt sich in der Regel auf den Zeitraum von maximal zwölf Monaten.Die Auszahlung erfolgt nach Zahlungsaufforderung bis zur im Zuwendungsbescheid festgelegten Gesamthöhe. Der Förderzeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Datum des Zuwendungsbescheids.

Es ist ein Nachweis über die Verwendung der Mittel zu führen, z. B. durch Bilder, Presseberichte, Dokumentation etc., die der Stiftung auch für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Entscheidung über die Vergabe der Förderung trifft der Vorstand der Stiftung auf der Grundlage der Beratung und der darauffolgenden Antragstellung. Sie wird in der Regel schriftlich bekannt gegeben. Auf die Gewährung einer Zuwen­dung besteht kein Rechtsanspruch.

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