Wenn Sie das Weltkulturdenkmal Kloster Lorsch als Stifter unterstützen wollen, können Sie dies ab einem Betrag von EUR 1000 tun. Alle Zustiftungen werden öffentlich dokumentiert. Ab einer Stiftung von EUR 20.600 werden Sie automatisch Mitglied der Stifterversammlung. Stiftungen werden steuerlich begünstigt; den gestifteten Betrag können Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen.
Mit einer Zustiftung an die Stiftung UNESCO-Weltkulturerbe Kloster Lorsch erhöhen Sie das Stiftungskapital. Dieses darf nicht angegriffen werden, nur die Erträge aus dem Stiftungskapital werden für Projekte der Stiftung verwendet. Das Stiftungskapital selbst bleibt dauerhaft erhalten und bildet eine verlässliche Einnahmequelle, die nachhaltig ist. Da die Stiftung auf ewig angelegt ist, bleibt auch die Würdigung der Stifter auf ewig erhalten.
Testamentarische Verfügung und Vermächtnis
Dies wäre eine Zustiftung in Form einer testamentarischen Verfügung oder eines Vermächtnisses. Diese Frage stellen sich besonders Menschen, die keine Erben haben und deren Vermögen ohne Testament an den Staat fallen würde. Ein Vermächtnis zugunsten der Stiftung UNESCO Weltkulturerbe Kloster Lorsch bietet die Sicherheit, dass das zu vererbende Vermögen als Stiftungskapital für alle Zeiten erhalten bleibt und die Erträge gemeinnützig eingesetzt werden.
Wenn Sie Fragen haben und die Stiftung unterstützen wollen, können sie sich an unseren Stiftungsvorstand mit der angegeben Mail-Adresse wenden. Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Sie können Ihre Spende oder Ihren Stiftungsbetrag auch direkt an die angegebenen Konten überweisen. Wichtig wäre dann, dass Sie als Verwendungszweck „Zustiftung“ oder „Spende“ und auch Ihre Adresse auf den Überweisungsträger schreiben.
Konten der Stiftung UNESCO-Weltkulturerbe Kloster Lorsch:
Volksbank Darmstadt-Mainz
IBAN: DE17 5519 0000 0058 8850 13
Sparkasse Bensheim
IBAN: DE80 5095 0068 0002 1706 29